Abschaffung der Roaminggebühren

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mobileexperte
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Abschaffung der Roaminggebühren

Beitrag von mobileexperte »

Europäische Kommission - Pressemitteilung
Ende der Roaming-Gebühren: EU-Verhandlungsführer vereinbarten Großhandelspreise, das letzte Stück, um es zu schaffen

Brüssel, 1. Februar 2017

Als letzter Schritt zum Ende der Roaming-Gebühren bis zum 15. Juni 2017 haben sich Vertreter des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission darauf verständigt, wie die Großhandels-Roaming-Märkte reguliert werden können (die Preise betreiben sich gegenseitig, wenn ihre Kunden andere Netzwerke beim Roaming nutzen die EU).

Die EU-Verhandlungsführer haben sich auf folgende Großkapseln geeinigt:

3,2 Cent pro Minute Sprachgespräch, ab 15. Juni 2017
1 Cent pro SMS, ab 15. Juni 2017
Eine schrittweise Reduktion über 5 Jahre für Datenkapseln von 7,7 € je GB (Stand: 15. Juni 2017) auf 6 € je GB (ab 1. Januar 2018), € 4,5 pro GB (ab 1. Januar 2019), € 3,5 pro GB (ab 1. Januar 2020), 3 € je GB (ab 1. Januar 2021) und 2,5 € je GB (ab 1. Januar 2022).



Herr Andrus Ansip, Vizepräsident für den digitalen Binnenmarkt, begrüßte die Vereinbarung: "Das war das letzte Stück des Puzzles. Am 15. Juni können die Europäer in der EU reisen, ohne dass die Gebühren angelöst werden Dass die Betreiber weiter konkurrieren können, um die attraktivsten Angebote für ihre Heimatmärkte zu bieten, und heute danken wir dem Berichterstatter des Europäischen Parlaments Miapetra Kumpula-Natri und allen Verhandlungsführern des Europäischen Parlaments sowie der maltesischen Präsidentschaft Rat der EU und alle, die an der Erreichung dieses Meilensteins beteiligt sind.

Die politische Einigung der vergangenen Nacht ist eine endgültige Errungenschaft, um ab dem 15. Juni 2017 die "Roam-like-at-home" -Ansatz zu machen, wie dies in der TSM-Verordnung (Telecom Single Market) vorgesehen ist. Es bedeutet, dass bei der Reise in der EU die Verbraucher in der Lage sein, anzurufen, SMS zu senden oder auf ihrem Handy zu dem gleichen Preis zu surfen, den sie zu Hause bezahlen. Die Vereinbarung macht "Roam-like-at-home" nachhaltig für Menschen und Unternehmen, während die Gewährleistung der Kosten Erholung und halten nationalen Großhandel Roaming-Märkte wettbewerbsfähig.

Dank der von der Kommission im Dezember 2016 verabschiedeten politischen Einigung über die Großhandelsregelung und den Regeln für die Fair-Use-Politik und die Nachhaltigkeit können die Verbraucher ihre Heimatabonnements bei der regelmäßigen Auslandsreise nutzen. Wenn die Verbraucher ihre Vertragsgrenzen beim Roaming überschreiten, werden keine zusätzlichen Gebühren höher sein als die Großhandels-Roaming-Caps, die heute vereinbart wurden.

Die Kommission wird bis Ende 2019 eine Überprüfung des Großhandelsmarktes durchführen und den Kolegislatoren bis zum 15. Dezember 2018 eine Zwischenbewertung vorlegen.



Nächste Schritte

Das Europäische Parlament und der Rat müssen nun die heute erreichte Vereinbarung offiziell genehmigen. Die neuen Großhandels-Roaming-Preise werden am 15. Juni 2017 anwendbar sein, und zwar rechtzeitig für die Betreiber, um alle notwendigen Vorbereitungsschritte für die Einführung von Roam-like-at-home zu treffen.



Hintergrund

Seit einem Jahrzehnt hat die Kommission gearbeitet, um die Zuschläge zu verringern und letztlich zu beenden, dass Telekommunikationsbetreiber ihren Kunden jedes Mal, wenn sie eine Grenze überschritten haben, während sie ihr mobiles Gerät im Urlaub oder während der Geschäftsreisen überqueren. Seit 2007 sind die Roamingpreise um mehr als 90% gesunken. Die Preise fielen für das letzte Mal im April 2016, auf 5 Cent pro Minute Sprachanruf, 2 Cent pro SMS und 5 Cent pro MB Daten über die nationalen Raten. Im Jahr 2015 stimmten das Europäische Parlament und der Rat auf der Grundlage eines Vorschlags der Europäischen Kommission zu, Roaming-Gebühren für Menschen, die regelmäßig in der EU reisen, zu beenden. Die Kommission hat im Dezember 2016 technische Maßnahmen ergriffen, um dies zu ermöglichen, einschließlich eines fairen Verwendungsrichtlinien- und Nachhaltigkeitsmechanismus. Parallel dazu hat die Telekommunikations-Binnenmarktverordnung die Kommission mit der Aufgabe betraut, die Großhandels-Roaming-Märkte zu überprüfen und vor dem 15. Juni entsprechende Vorschläge zu unterbreiten 2016, um die Abschaffung der Roaminggebühren vom 15. Juni 2017 zu ermöglichen.
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