Erst einmal vielen Dank an Corrado-HH für den kurzen, knackigen und alle weiteren Fragen beantwortenden Beitrag zum ursprünglich besprochenen Anliegen.
http://www.fyve-forum.de/viewtopic.php?f=14&t=339
Womit ich anschließend auch zum Ende kommen möchte. Zwar habe ich grundsätzlich immer Spaß an leidenschaftlich geführten Diskussionen auf Augenhöhe, jedoch hört dieser auf wenn es wie hier schnell(er) in das persönliche getragen wird.
Woher HerrJ ihre persönlichen Vorurteile und teilweise eklatant boshaften Anfeindungen kommen kann ich nicht nachvollziehen, soll mir aber prinzipiell auch egal sein. Ich bin in dem was ich tue sehr erfolgreich, meine Klienten schätzen meine Art und Weise ebenso wie meine Arbeit. Und ja ich habe mich selbst zum Unternehmensberater gemacht, das macht man so wenn man ein Unternehmen gründet. Allerdings kann ich entgegen vieler meiner Kollegen auf ein Studium als Grundlage zu meiner Arbeit zurückgreifen, was aber nicht bedeutet das ein Unternehmensberater ohne dieses ein schlechter sein muss. Ich kenne viele Kollegen die es aufgrund von Kreativität, Einsatz und Erfahrung in Ihrem Bereich auch weit gebracht. Es gehört mehr dazu als Gesetzestexte zitieren zu können und etwas von Buchhaltung zu verstehen. Vielmehr schon etwas anzustossen oder zu erschaffen das sich substantiell, qualitativ und rechtlich klar positionieren kann, auf dem Markt erfolgreich Bestand hat, Gewinne erwirtschaftet oder auch nur einen gemeinnützigen sinnvollen Beitrag zu unserer Gesellschaft leistet.
Wie auch immer HerrJ, ich denke es bringt an dieser Stelle auch nichts mehr diese Diskussion fortzuführen da wir uns hier endlos im Kreis drehen und leider die Unsachlichkeiten etwas überhand nehmen. Ich gebe bei allen Differenzen und unterschiedlichen Standpunkten die hier vorgebracht wurden zu bedenken das, wie bei so vielen Dingen im Leben, es nicht nur schwarz und weiss gibt sondern nach vielen Grautönen auch noch buntes - soll meinen: Im Zweifelsfall ist das dann eine Einzelfallentscheidung die nicht von zwei Streithähnen im Internet, oder von Gesetzestexten entschieden wird, sondern von einer Gerichtsinstanz und den anwesenden Rechtsvertretern der streitenden Parteien.
Ich kann es mir leider tatsächlich nicht verkneifen(ja mir ist bewusst dass ich das lassen sollte) sie auf zwei Gedankengänge aufmerksam zu machen:
a) was halte ich in Händen wenn ich eine Quittung nach § 363 GBG um die in § 14 UStG aufgeführten Bestandteile ergänzen lassen weil ich dazu(aus welchen Gründen das auch immer der Fall sein sollte) ein berechtigtes rechtliches Interesse vorweisen kann?
Antwort: - eine Rechnung!
PS: übrigens können auch Quittungen ganz problemlos bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Ansonsten weiß ich ja jetzt auch dank Corrado-HH das ihre Aussage bezüglich keiner für meine Zwecke genügenden Rechnungen bei FYVE so nicht stimmt und das FYVE sehr wohl Rechnungen für Geschäftskunden ausstellt.
b) Wo ist der Unterschied zwischen Leistungserbringer und Vertragspartner? Und warum ist ihre Aussage bei Vodafone eine Rechnung zu beantragen, schon im Gedankengang so falsch das der weiterführende Gedanke das mich Vodafone kündigen würde wenn ich eine solche stellen würde gleichermaßen an den Haaren herbeigezogen, wie spekulativ und zu guter letzt absolut obsolet?
Antwort: - Weil ich, wie alle anderen FYVE-Kunden einen Vertrag mit FYVE, respektive der ProSiebenSat1Digital(PSD), respektive AllMobilityWhiteLabel (CYWL) (die Tatsache das FYVE gleich mit drei Namen arbeitet hat auch bei der Telekom zu dem einen oder anderen verwunderten Gesichtsausdruck oder Schmunzler geführt) habe und grundsätzlich alle Anliegen und Ansprüche, sofern sie sich auf Vertragsbestandteile beziehen nur an den Vertragspartner, zu richten sind und nicht an den Leistungserbringer. Denn der Vertrag über die Bereitstellung von Kommunikationsdienstleistungen wird mit FYVE/PSD/CYWL geschlossen und NICHT(!) mit Vodafone. FYVE/PSD/CYWL bedient sich nur der Netzinfrastruktur von Vodafone und hat wiederum diesbezüglich eigene Verträge mit diesen. Der Endkunde hat keinen Vertrag mit Vodafone und kann somit auch keine Rechnungen oder sonstige Forderungen an dieses Unternehmen stellen. Sollten Sie dahingehend wieder unbelehrbar, respektive beratungsresistent sein empfehle ich Ihnen sich einen kurzen Anruf oder einen Besuch bei Vodafone zu erlauben wo man Ihnen dies genau so auch noch einmal bestätigen wird. Die Pflichten die sich aus diesem Vertrag zwischen den Vertragspartnern FYVE/PSD/CYWL & Endkunde ergeben sind nicht übertragbar! Da kann FYVE/PSD/CYWL in seine AGB schreiben was sie wollen(im übrigen ist der Passus den Sie zitiert haben auch ganz anders zu interpretieren als Sie das getan & verstanden haben).
Als Beispiel kann hier auch der Kauf eines Fernsehers beim Händler herhalten bei dem der Garantie- oder Gewährleistungsfall eintritt. Gerne wird vom Händler vorgeschoben "
bitte wenden Sie sich an den Hersteller". Dies ist falsch, denn Vertragspartner und damit auch der Anspruchspartner ist der Händler nicht der Hersteller.
Selbiges zum Beispiel auch bei einem Vertragskonstrukt ähnlich dem von FYVE/PSD/CYWL: Ein Kunde beauftragt ein Unternehmen zur Erbringung einer Leistung. Z.B. einen Putzdienst. Das Unternehmen wiederum beauftragt ein Subunternehmen das die vereinbarte Leistung(putzen) erbringt. Jetzt tritt der Fall ein dass das Subunternehmen(aus welchen Gründen auch immer) seine Leistung nicht erbringt, oder erbringen kann. Der Kunde muss, kann und darf seine Ansprüche nur gegenüber dem beauftragten Unternehmen geltend machen das es nur mit diesem in einem Vertragsverhältnis steht. Wobei hier darauf hingewiesen werden muss das FYVE/PSD/CYWL kein(!) Subunternehmen von Vodafone ist, sondern ein eigenständiges.
Es gibt bei allen drei Varianten auch Ausnahmen bezüglich der Ansprüche - grob gesagt beziehen sich diese aber auf Fälle in denen ein entstandener Schaden in keinem Zusammenhang mit dem geschlossenen Vertrag steht. Z.B. die Putzfrau vom Subunternehmer stiehlt bei etwas beim Kunden. Oder es geht um Haftungsfragen die in AGB gerne einmal weiter geschoben werden, aber auch in diesem Fall sind AGB, "nur" AGB und stehen in keinem Fall über gesetzlichen Regelungen! Auch hier maße ich mir nicht an diese Fälle beurteilen zu können oder alle zu kennen. Das wäre dann ein Fall für einen Rechtsanwalt oder eben eine Gerichtsinstanz.
Zu guter letzt wünsche ich Ihnen HerrJ etwas mehr Gelassenheit, etwas mehr Distanz Dinge auch einmal aus einem entfernteren oder differenzierteren Standpunkt zu betrachten und vor allem die Ruhe sich mit Gesprächspartner auf einer sachlichen, unpersönlicheren Ebene auszutauschen.
Hochachtungsvoll der "selbsternannte" glückliche Unternehmensberater der sich hiermit aus diesem Forum verabschiedet, sich bei denen bedankt die ihm in dieser Angelegenheit Rat und Tat gegeben haben und denen viel Glück wünscht die vll auch in der "Portierungsfalle" stecken und noch nach einer Lösung suchen. An diese soll noch ein kleiner Hinweis gehen ... lasst euch IMMER zu einem Teamleiter durchstellen oder von einem solchen zurückrufen. Aus leidvoller Erfahrung kann ich sagen das dies bei größeren Schwierigkeiten der einzige Weg ist eine zügige(re) Lösung herbei zu führen!